Erlaubnisscheine

Tageskarten verschiedene Gewässerabschnitte Vils

„Tageskarten“  gibt es für die folgenden Vils-Abschnitte:

 

  Die Karten können schnell und unkompliziert über hejfish erworben werden.

 

ACHTUNG: bitte beachten Sie die eventuell unterschiedlichen Freigaben/Sperren der einzelnen Gewässerabschnitte gemäß Erlaubnisschein.

 

Fangbeschränkungen laut Tageskarte

Weiter ist zu beachten: Es können pro Tag 2 Edelfische (Karpfen, Schleie, Salmoniden etc.), davon 1 Raubfisch wie Hecht, Zander oder 4 Weiß-/Köderfische entnommen werden.

Sobald das Fangziel (2 Edelfische oder 4 Weiß-/Köderfische) erreicht ist, ist das Angeln einzustellen. Waller müssen OHNE Anrechnung auf das Fanglimit entnommen werden!

 

ACHTUNG:

Während der Schonzeit der Bachforelle ist das Fischen mit Kunstködern oder totem Köderfisch unter einer Länge von 10 cm nicht gestattet!

Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist das Fischen mit Kunstködern (Spinner, Blinker, Wobbler, Gummifisch, …) oder totem Köderfisch generell nicht gestattet!

Fliegenfischen auf Bachforellen mit widerhakenlosem Einzelhaken ist nach Ende der Schonzeit der Bachforelle erlaubt!

 

Kosten: Euro 20€/Tag zzgl. hejfish-Gebühren

Angelzeiten: jeweils 5:00 Uhr bis  24:00 Uhr

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Jahreserlaubnis für aktive Mitglieder

Unsere aktiven Mitglieder erhalten mit Gültigkeit von Hauptversammlung zu Hauptversammlung einen Sammel-Jahreserlaubnisschein für alle Gewässer.

 

In diesem sogenannten „Fangbuch“ sind die aktuellen Fangbedingungen, die Schonzeiten sowie Lagepläne der freigegebenen Gewässer etc. enthalten.

 

Die Ausgabe erfolgt bei Vereinsveranstaltungen bzw. in der Geschäftsstelle Dekan-Hirtreiter-Str. 5, 92224 Amberg. Die Öffungszeiten finden Sie bei den Terminen.

Sondererlaubnis Main-Donau-Kanal & Fränkische Seenplatte

Unsere aktiven Mitglieder können Sondererlaubnisscheine für:

 

Main-Donau-Kanal (FV OPf.) – Länge 22 km (Weiteres hier)

 

sowie

 

Main-Donau-Kanal (FV Mittelfranken) – Länge 65,1 km

Happurger Stausee und Happurger Baggersee

Wöhrder See

Fränkische Seenplatte (Altmühlsee, Kleiner und Großer Brombachsee, Igelsbachsee, Rothsee) erhalten.

(Weiteres hier)

 

Achtung: Es steht uns nur eine begrenzte Anzahl an Erlaubnisscheinen zur Verfügung.

Tages-/Jahreskarten Dießfurt

Seit 2020 können unsere aktiven Mitglieder mit einer gültigen Verbandsmarke Tages- oder Jahreskarten für die Verbandsgewässer „Dießfurter Seenlandschaft – Seen A+B“ erhalten.

 

Die Pachtverträge zwischen Forst und Fischereiverband OPf. sind aktuell um 10 Jahre verlängert worden.

 

Tages-/Jahreskarten gibt es über den Fischerei-Verein Amberg 1893 e.V. zum Vorzugspreis*.

* Preise auf Anfrage!

 

Bestellungen bitte über unsere Vereinsleitung (vorstand@fischereiverein-amberg.de oder 0170/3511232)

 

Angelzeit: 0-24 Uhr

 

Dießfurt A+B: ganzjährig (Schonzeiten beachten!)

 

Eine Gewässerbeschreibung können Sie hier nachlesen.

Fischereischein

Seit dem 01.01.1999 wird statt der bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeine nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.

Die Gebühr für die Erteilung dieses Fischereischeines auf Lebenszeit beträgt 35,- EURO*, Jahresfischereischein 7,50 EURO*, Jugendfischereischein 5,– EURO*.

Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten: Die Höhe der Abgabe errechnet sich nach folgender Formel:

70 minus Lebensdauer mal 40 minus 20 v.H. = Fischereiabgabe in EURO*.

 

Lebensalter bei Zahlung Betrag in EURO Lebensalter bei Zahlung Betrag in EURO Lebensalter bei Zahlung Betrag in EURO
14 300 32 256 50 128
15 300 33 224 51 128
16 300 34 224 52 128
17 300 35 224 53 96
18 300 36 224 54 96
19 300 37 224 55 96
20 300 38 192 56 96
21 300 39 192 57 96
22 300 40 192 58 64
23 288 41 192 59 64
24 288 42 192 60 64
25 288 43 160 61 64
26 288 44 160 62 64
27 288 45 160 63 32
28 256 46 160 64 32
29 256 47 160 65 32
30 256 48 128 66 32
31 256 49 128 67 32
ab 68 Jahre fällt keine Fischereiabgabe an.*

 

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit sie für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten.

Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,– EURO*.

 

Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein (AVFiG, §2).

 

Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung auch ohne Nachweis eines Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein (Touristenschein) zum Preis von derzeit 22,50 EURO* erwerben.

 

*Änderungen vorbehalten!