Mitglied werden

Auszüge aus der Satzung des Vereins:

„Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden.“

„Minderjährige Bewerber bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.“

„Die Aufnahme […] erfolgt auf Grund eines schriftlichen Antrages.“

„Über die Aufnahme entscheidet der Beirat.“

Vorstand und Beirat tagen in regelmäßigen Terminen und fassen dabei u. a. Beschluss über vorliegende Aufnahmeanträge.

 

Wir möchten unsere zukünftigen Mitglieder allerdings auch persönlich kennenlernen! Deshalb sind die vollständigen Aufnahmeunterlagen bei einem Vorstands- oder Beiratsmitglied vor der nächsten Vorstands-/Beiratssitzung persönlich abzugeben und dabei ist ein Gespräch zu führen. Hier bieten sich zum Beispiel die monatlichen Sprechzeiten in unserer Geschäftsstelle (Dekan-Hirtreiter-Str. 5, 92224 Amberg) an, bei denen in der Regel wenigstens zwei Vorstands- oder Beiratsmitglieder anwesend sind, die auch gerne Fragen beantworten.

Die neuen Mitglieder begrüßen wir besonders in der nächsten Versammlung.

 

Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen mit abzugeben:

  • 1 Passfoto
  • Kopie des gültigen Staatlichen Fischereischeins (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie der Prüfungsurkunde*

 

* Falls Sie die Prüfungsurkunde als Nachweis der bestandenen Fischerprüfungnicht mehr besitzen,
können Sie schriftlich bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) – Institut für Fischerei (Weilheimer Str. 8, 82319 Starnberg) oder per Fax (08151/2692170) eine Ersatzurkunde anfordern.

 

Es sind folgende Angaben notwendig: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift bei Prüfungsabschluss, Prüfungsort, aktuelle Telefonnummer, aktuelle Anschrift

Beitragssätze/Jahresbeiträge (Stand: JHV 2023)
Aufnahmegebühr (einmalig)
€200
Passive/Fördermitglieder
€45
Aktive Mitglieder
€200
Aktive Ehepartner von aktiven Mitgliedern
€115
Jugendgruppe
€75

Ein unterjähriger Eintritt ist in der zweiten Jahreshälfte (ab 01.07.) möglich. Dann beträgt der Beitrag im Aufnahmejahr € 130 – die Aufnahmegebühr ist unverändert. Im Aufnahmejahr wird hier kein verpflichtender Arbeitsdienst gefordert.

 

Aktive Mitglieder sind verpflichtet, im Rahmen von offiziellen Arbeitsdiensten insgesamt 10 Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten (Befreiung ab Vollendung des 67. Lebensjahres oder bei 50 % Schwerbehinderung).

 

Der Stundensatz für nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt € 40.

 

Bei Eintritt von Ehepartnern aktiver Mitglieder entfällt die Aufnahmegebühr.

Jugendliche können die Übertritts-/Aufnahmegebühr mit dem Punktesystem verrechnen. Einzelheiten dazu beim Jugendwart.

 

Allgemeine Informationen zur Regelung des Angelns für Kinder und Jugendliche in Bayern sind hier zu finden.

Interessenten (mit Staatlichem Fischereischein) können Tageskarten erwerben (siehe Tageskarten).

 

Neben der Vereinssatzung kennen wir Geschäftsordnung, Gewässerordnung, Beitragsordnung und Jugendordnung. Diese werden mit der beantragten Mitgliedschaft als verbindlich anerkannt.

Aufnahmeantrag