Auszug aus unserer Vereinssatzung:

Satzung E., 1.

Zum Vorteil unserer Mitglieder verzichten wir auf eine Kündigungsfrist (zum Monats-, Quartals- oder Jahresende). Eine Kündigung ist wirklich jederzeit und somit auch sehr kurzfristig möglich!

Die Kündigung muss jedoch spätestens am Tag der Jahreshauptversammlung beim Vorstand schriftlich (zum Beispiel per Brief oder E-Mail) angezeigt werden, um die Beitragspflicht und eventuell auch die Arbeitsdienstpflicht für das folgende Fischerjahr zu vermeiden!

Die Kündigung der Mitgliedschaft entbindet das Mitglied grundsätzlich nicht von den Rechten und Pflichten im laufenden Fischerjahr.

Eine passive Vereinsmitgliedschaft ist eventuell eine sinnvolle Alternative zur Kündigung. Gerne erläutern wir die Vorzüge in einem persönlichen Gespräch.