Tausch der Fischerei-Erlaubnisscheine 2025 / 2026

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Viele aktive Mitglieder haben ihre Fischerei-Erlaubnisscheine im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 12.12.2025 bereits getauscht und sind somit in Besitz des Fangbuchs für das Fischerjahr 2026.

Wie in der Einladung zur Jahreshauptversammlung mitgeteilt, können diejenigen, die den Tausch der Fischerei-Erlaubnisscheine noch nicht vollzogen haben, den Fangbuchtausch zu den regulären Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erledigen, erstmals am Mittwoch, 14.01.2026, zwischen 18 und 19 Uhr. Neben dem Fangbuch 2025 ist unbedingt der gültige Staatliche Fischereischein vorzulegen!

Im Vergleich zu den Fangbüchern der Vorjahre gibt es unter anderem folgende wichtige bzw. hilfreiche Änderungen:

– Jedes Mitglied ist verpflichtet, abgeleistete Arbeitsstunden in das Fangbuch ein-/nachtragen zu lassen. Nicht in das Fangbuch eingetragene Arbeitsstunden gelten als nicht geleistet!

Gefangene/entnommene Fische ab 15 cm, welche in den Fanglisten keine eigene Spalte haben und somit nicht namentlich aufgeführt sind, werden in der Spalte „Sonstige Art“ notiert.

– …

Bitte denkt daran, die Allgemeinen Bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und durch persönliche Unterschrift zu bestätigen! Anderenfalls ist der Fischerei-Erlaubnisschein nicht gültig!

Bitte denkt außerdem daran, das Fangbuch 2025 bis spätestens 28.02.2026 an den Verein zu retournieren (siehe dazu auch das Deckblatt des Fangbuchs)!

Viele Grüße und Petri Heil

Die Vorstandschaft