Tausch der Fischerei-Erlaubnisscheine 2020 / 2021

image_pdfimage_print

Wie mit Rundschreiben vom 25.11.2020 angekündigt, besteht am Samstag, den 12.12.2020 im Fischerzentrum Bühl die Möglichkeit, die Fangbücher umzutauschen. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens. Es werden folgende Zeiten festgelegt:

von 14.00 Uhr bis 14.30 Uhr für Mitglieder mit den Buchstaben A – G

      von 14.30 Uhr bis 15.00 Uhr für Mitglieder mit den Buchstaben H – P

                von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr für Mitglieder mit den Buchstaben Q – Z

Diese Abholzeiten sind verbindlich und ausnahmslos einzuhalten! Gleichzeitig gelten die vom Bayerischen Staatsministerium aktuell vorgeschriebenen Maßnahmen und Regeln, unter anderem die Abstandsregel sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Zum Fangbuchtausch ist wie immer der gültige Staatliche Fischereischein vorzulegen. Selbstverständlich kann auch für Familienangehörige und/oder Bekannte der Austausch vorgenommen werden, um die Anzahl der persönlichen Kontakte vor Ort möglichst klein zu halten. Für die Abholzeiten maßgeblich ist stets der Nachname des Abholers/der Abholerin. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls die Vorlage der gültigen Papiere und natürlich die Rückgabe des abgelaufenen Fischerei-Erlaubnisscheins 2020.

Die Fischerei-Erlaubnisscheine 2020 verlieren am 11.12.2020 ihre Gültigkeit! Unabhängig von dem erteilten Abbuchungsauftrag für den Mitgliedsbeitrag wird ab dem 12.12.2020 beim Angeln an unseren Gewässern die neue Erlaubnis 2021 benötigt!!!

Bitte denkt daran, die Allgemeinen Bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und durch persönliche Unterschrift zu bestätigen! Anderenfalls ist der Fischerei-Erlaubnisschein nicht gültig!