Waller-Hegefischen in der Vils (04.-06.08.2017)

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Im Rahmen des Artenhilfsprogramms (AHP) engagiert sich unser Verein, um gefährdeten Fischarten wie u. a. Barbe, Nase und Nerfling/Aland weiterhin oder wieder einen geeigneten Lebensraum in der Vils zu bieten. Mit dem AHP gehen diverse Begleitmaßnahmen einher, so zum Beispiel:

  • Ausweisung zusätzlicher Schonbestimmungen (siehe Fangbuch 2017),
  • Durchführung einer aktiven Kormoranvergrämung (zuletzt Januar + Februar 2017) und
  • Durchführung von Lebensraum verbessernden Maßnahmen.

Zu den Lebensraum verbessernden Maßnahmen gehören einerseits Strukturverbesserungen am und im Gewässer sowie andererseits auch gezielte Hegemaßnahmen.

Hiermit rufen wir nun alle Vereinsmitglieder mit gültigem Staatlichen Fischereischein zu einem Waller-Hegefischen in den Vils-Abschnitten Schmidt-Wasser, Heroldsmühle, Schönlind, Knandörfl, Drahthammer und Haselmühl auf. Die Hegemaßnahme findet vom 04.08.2017 (5 Uhr) bis zum 06.08.2017 (24 Uhr) statt. Die Nachtangelverbote in den Nächten von Samstag, 05.08.2017 (0-5 Uhr) sowie Sonntag, 06.08.2017 (0-5 Uhr) sind somit für diese Hegemaßnahme und ausschließlich die o. g. Vils-Abschnitte aufgehoben.

Wer sich an dem Waller-Hegefischen beteiligen möchte, benötigt zwingend eine Sondererlaubnis, die zur regulären Öffnungszeit unserer Geschäftsstelle am 11.07.2017 (18-19 Uhr) ausgegeben wird! Bitte Fangbuch mitbringen!

Gefischt wird während dieser Hegemaßnahme ausschließlich auf die Zielfischart Waller/Wels. Für diese Fischart besteht ein generelles Rücksetzverbot! Alle eventuell anderen gefangenen Fische (Ausnahme max. 10 Köderfische – siehe Fangbeschränkungen) sind sofort schonend zurückzusetzen. Während der gesamten Hegemaßnahme ist das gezielte Fischen auf andere Fischarten außer Waller in den o. g. Vils-Abschnitten nicht zulässig. Wer in dem Hegezeitraum auf andere Fische (z. B. Karpfen, Schleien, Weißfische, …) angeln möchte, muss ggf. auf unsere stehenden Gewässer ausweichen. Für diese gilt das allgemeine Nachtangelverbot weiterhin!

Weitere Informationen zum erlaubten Fanggerät erhalten Sie mit der Ausgabe der Sondererlaubnis. Erlaubte Fangarten für Waller: Jeder sportliche Köder – nach Fischerei- und Tierschutzgesetz.