Pilotprojekt „Nachtangeln“ an den Sandgruben I+II

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Unsere aktiven Vereinsmitglieder haben ab sofort die Möglichkeit, an bis zu 6 Tagen im Fischerjahr das Nachtangeln (= Angeln in der Zeit von 00:00 Uhr und 05:00 Uhr) an den Sandgruben I und II auszuüben. Die Nachtangelerlaubnis gilt ausschließlich für die Sandgruben I+II und für keine anderen Vereinsgewässer!

Folgende Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein:

  1. Das aktive Vereinsmitglied lässt sich in das gültige Fangbuch 2024 eine entsprechende SONDERERLAUBNIS „NACHTANGELN“ eintragen. Die Ausgabe der Sondererlaubnis erfolgt zu den bekannten Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle.
  2. Das beabsichtigte Nachtangeln wird VOR BEGINN des Angelns per E-Mail an vorstand@fischereiverein-amberg.de oder per WhatsApp an 0170/3511232 angemeldet!
  3. Ebenfalls VOR BEGINN des Nachtangelns trägt das Mitglied den betreffenden Tag bzw. die betreffenden Tage, an dem/an denen nach 24:00 Uhr und vor 05:00 Uhr geangelt werden soll, handschriftlich in die entsprechenden Felder der Sondererlaubnis ein. Der Eintrag muss mit einem dokumentenechten, nicht radierbaren Stift in dem Format TT.MM. (z. B. 01.07. für den 1. Juli) erfolgen!
  4. Ausgelegte Handangeln sind während des (Nacht-)Angelns so zu beaufsichtigen, dass stets ein sofortiges Reagieren/Eingreifen möglich ist!
  5. Jeder maßige und nicht geschonte/geschützte entnommene Fisch muss unmittelbar nach dem Versorgen in das Fangbuch eingetragen werden (Fangdatum, Fischart, Länge in cm und Gewicht in g) – siehe Fangbuch, Allgemeine Bestimmungen, Punkt 1. Zusätzlich muss die Fang-/Entnahmemeldung zeitgleich per E-Mail (vorstand@fischereiverein-amberg.de) oder WhatsApp (0170/3511232) erfolgen.
  6. Alle Fang-/Entnahmelimits sind stets einzuhalten! Nach Erreichen des Tages-Entnahmelimits ist das Angeln umgehend einzustellen!
  7. Wird das Nachtangeln ohne Fangerfolg beendet, so ist am selben Tag eine Leermeldung („KEIN FANG“) per E-Mail (vorstand@fischereiverein-amberg.de) oder WhatsApp (0170/3511232) zu versenden!
  8. An regulären Arbeitsdienst-Samstagen ist das Angeln von 05:00 Uhr bis 15:00 Uhr generell NICHT gestattet!
  9. Für die Termine der Wallerhege (inkl. Nachtangelerlaubnis) muss eine separate Sondererlaubnis erworben werden. Die hier vorgestellte Nachtangelerlaubnis findet für die Termine zur Wallerhege KEINE Anwendung!

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Zum besseren Verständnis der besonderen Regeln zum Nachtangeln folgt hier ein konkretes Beispiel:

Ein aktives Vereinsmitglied möchte von Freitag, 16.08.2024 (12 Uhr) bis Sonntag, 18.08.2024 (21 Uhr) ununterbrochen zum Fischen an die Sandgruben I oder II gehen. Für die Angelzeit am Freitag, 16.08.2024 von 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr ist keine Sondererlaubnis erforderlich. Für die Angelzeiten am Samstag, 17.08.2024 von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr sowie für Sonntag, 18.08.2024 von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr ist hingegen die Sondererlaubnis „Nachtangeln“ erforderlich.

Vor dem 17.08. sind somit folgende Dinge zu erledigen:

  1. Sondererlaubnis „Nachtangeln“ besorgen und ins Fangbuch eintragen lassen!
  2. Voranmeldung der Nachtangeltage 17.08. und 18.08. per E-Mail an vorstand@fischereiverein-amberg.de oder WhatsApp an 0170/3511232
  3. handschriftliche Eintragung der Nachtangeltage 17.08. und 18.08. (im Format TT.MM.) in die Sondererlaubnis „Nachtangeln“:

Während des Nachtangelns und nach Beendigung des Nachtangelns sind die oben genannten Punkte 4.-7. zu beachten und einzuhalten!