Tausch der restlichen Fischerei-Erlaubnisscheine 2020 / 2021

Für alle aktiven Mitglieder, die ihre Fischerei-Erlaubnisscheine nicht zum regulär angesetzten Termin im Dezember 2020 getauscht haben, besteht wie in den Vorjahren die Möglichkeit, im kommenden Jahr zu den üblichen Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle den Tausch nachzuholen.

Aufgrund der besonderen derzeitigen Situation und zur konsequenten Reduzierung der persönlichen Kontakte während des derzeit anhaltenden Lockdowns möchten wir ein weiteres Angebot zum Tausch der Jahreserlaubnisscheine unterbreiten: Fangbuchtausch über den postalischen Weg

Um den Tausch über den Postweg abwickeln zu können, benötigen wir:

  1. den abgelaufenen Fischerei-Erlaubnisschein 2020
  2. eine einwandfrei lesbare Kopie des gültigen Staatlichen Fischereischeins (Vorder- und Rückseite)
  3. einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag
  4. bis 31.12.2020: Abstimmung über Entlastung Vorstand und Haushalt 2021

Bitte sendet die o. g. Unterlagen zeitnah an unsere Geschäftsstellen-Adresse (Dekan-Hirtreiter-Str. 5, 92224 Amberg).

Zu berücksichtigen ist, dass dies ein gut gemeintes, freiwilliges Zusatz-Angebot darstellt. Da wir uns keine hauptamtliche bzw. tägliche Besetzung der Geschäftsstelle leisten und auch nicht jedes Fangbuch einzeln zur Post getragen wird, müssen einige Tage Bearbeitungszeit eingeplant werden.

Die Fischerei-Erlaubnisscheine 2020 sind seit dem 11.12.2020 nicht mehr gültig! Unabhängig von dem erteilten Abbuchungsauftrag für den Mitgliedsbeitrag wird seit dem 12.12.2020 beim Angeln an unseren Gewässern die neue Erlaubnis 2021 benötigt!

Bitte denkt daran, die Allgemeinen Bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und durch persönliche Unterschrift zu bestätigen! Anderenfalls ist der Fischerei-Erlaubnisschein nicht gültig!