Aktualisierte Informationen des Bay. StMELF zum Coronavirus (20.04.2020)

Aktualisierte Informationen des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Coronavirus

Fragen/Antworten zu Auswirkungen der aktuellen Maßnahmen

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Jagd, Angeln, Teichwirtschaft, Imkerei (Stand: 20.04.2020)

Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen? (akt. 20.04.2020)

„Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln – allein, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes – ist weiterhin erlaubt, Gemeinschaftsfischen dagegen nicht. Angler tragen mit ihren sich aus dem Bayerischen Fischereigesetz ergebenden Rechten und Pflichten zur Erfüllung des Hegeziels bei. Sie unterstützen, genauso wie Fischereiaufseher und Gewässerwarte, den Gewässerbewirtschafter bei der Pflicht zur Hege und Pflege der Gewässer und des Fischbestandes.

Es gibt keine festgelegte Kilometergrenze zum Angelgewässer. Bei größeren Fahrtstrecken zu Angelgewässern ist jedoch der Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Dieser besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben, nur mit triftigem Grund die eigene Wohnung zu verlassen und auf diese Weise die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ausflüge an entfernt liegende Flüsse und Seen laufen diesem Zweck zuwider. Daher möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. Sport und Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Selbstverständlich gilt dies auch für das Angeln.

 
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Quelle: http://www.stmelf.bayern.de/coronavirus